11. Juni 2023 : Gemeinderatswahlen
In der Gemeinde Monnerich sind derzeit rund 4500 Wähler eingetragen, die auf elf Wahllokale aufgeteilt sind : Sieben in Monnerich für die Wähler der Ortschaften Monnerich und Foetz, sowie jeweils zwei Wahllokale in Bergem und Steinbrücken.
Selbstverständlich sind sämtliche Wahllokale auch für ältere und/oder behinderte Mitbürger leicht zugänglich.
Der im Wahlgesetz vorgesehene Ablauf für die Prozedur des Abschlusses der Wählerlisten, der Möglichkeit einer Einsicht, sowie der Eingabe eventueller Einsprüche wird zu gegebener Zeit per Aushang veröffentlicht.
Spätestens fünf Tage vor dem Wahltermin wird jeder Wähler sein Einberufungsschreiben erhalten haben, das ihm die Adresse seines Wahllokals mitteilt. Dieses Einberufungsschreiben allein reicht jedoch nicht, um sich im Wahllokal auszuweisen, sondern man muss entweder Ausweis oder Reisepass vorzeigen. Laut Wahlgesetz ist es jedoch möglich, auch ohne diese Dokumente zur Wahl zugelassen zu werden, sofern man den Mitgliedern des Wahllokals persönlich bekannt ist.
Das Gesetz bietet zudem jedem Wähler die Möglichkeit, per Brief zu wählen. Entsprechende Anträge können ab dem 20. März 2023 eingereicht werden. Sollen die Dokumente an eine Adresse innerhalb des Grossherzogtums verschickt werden, muss der Antrag auf Zulassung zur Briefwahl spätestens am 17. Mai 2023 dem Schöffenrat vorliegen, sei es auf elektronischem Wege oder per Briefpost. Bei einer Adresse im Ausland ist der letzte Stichtag der 2. Mai 2023.
Besagter Antrag kann entweder elektronisch eingereicht werden, über die gesicherte staatliche Internetplattform (www.myguichet.lu), oder schriftlich mittels eines Formulars, welches im Rathaus zu Ihrer Verfügung steht, bzw. von der Internetseite der Gemeinde Monnerich (www.mondercange.lu) heruntergeladen werden kann.